Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Website soll für alle bedienbar sein — mit der Maus, mit der Tastatur, mit einem Screenreader, mit vergrößerter Schrift. Was dafür getan wurde und wo es noch hakt, steht hier. Ohne Schönfärberei: Eine Erklärung, die behauptet, alles sei perfekt, ist keine Erklärung.
Rechtlicher Rahmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nimmt Kleinstunternehmen — weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz — von den Anforderungen an Dienstleistungen aus (§ 3 Abs. 3 BFSG). Dieses Unternehmen fällt darunter. Diese Erklärung wird also freiwillig abgegeben.
Der Maßstab ist trotzdem derselbe: die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Fassung 2.1, Konformitätsstufe AA, wie sie EN 301 549 für öffentliche Stellen vorschreibt.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit WCAG 2.1 Stufe AA weitgehend vereinbar. Die unter „Bekannte Einschränkungen“ genannten Punkte sind uns bekannt.
Was umgesetzt ist
- Vollständige Tastaturbedienung. Jede Funktion — Menü, Aufklappmenüs, der Check auf der Kontaktseite, der Kalender, der Beitragsrechner, der Slider auf der Startseite — ist ohne Maus erreichbar. Der Fokus ist als deutlicher Ring sichtbar und wird nirgends festgehalten.
- Sprunglink. Der erste Tabulatorschritt springt direkt zum Inhalt und überspringt die Navigation.
- Kontrast. Alle Textfarben wurden gegen ihren tatsächlich gerenderten Hintergrund gemessen, nicht geschätzt. Jede Kombination auf allen 25 Seiten erreicht mindestens 4,5 : 1 bei Fließtext und 3 : 1 bei großen Überschriften.
- Struktur. Genau eine Hauptüberschrift pro Seite, keine übersprungenen Überschriftenebenen, Landmarken für Navigation, Inhalt und Fußbereich.
- Bilder. Jedes inhaltstragende Bild hat einen Alternativtext. Rein dekorative Bilder sind als solche gekennzeichnet und werden von Screenreadern übersprungen.
- Formulare. Jedes Eingabefeld hat eine dauerhaft sichtbare Beschriftung. Fehlermeldungen stehen im Text und verlassen sich nicht auf Farbe allein.
- Bewegung. Wer im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat, bekommt die Seite ohne Animationen und ohne den pulsierenden Punkt am Eil-Hinweis.
- Zoom. Die Seite bleibt bis 200 Prozent Vergrößerung und bis hinunter zu 320 Pixel Breite ohne seitliches Scrollen benutzbar.
- Sprache. Die Seitensprache ist ausgezeichnet und wechselt beim Umschalten mit — auch die Leserichtung für Arabisch.
Bekannte Einschränkungen
- Die Blogartikel gibt es bislang nur auf Deutsch. Navigation, Startseite und alle Unterseiten sind auf Deutsch, Englisch und Arabisch verfügbar; die elf Fachbeiträge sind es noch nicht. Beim Umschalten bleibt der Artikeltext deutsch. Die Übersetzung ist geplant.
- Tabellen in Artikeln müssen auf schmalen Bildschirmen seitlich gescrollt werden. Sie liegen dafür in einem eigenen Scrollbereich, der die Seite selbst nicht verschiebt. Eine Umstellung auf gestapelte Darstellung ist vorgesehen.
- Es gab bisher keinen Test mit echten Nutzerinnen und Nutzern. Geprüft wurde automatisiert und von Hand mit Tastatur — nicht mit Screenreader-Anwendern in ihrer gewohnten Umgebung. Das ersetzt keinen echten Test, und wir behaupten nichts anderes.
Wie geprüft wurde
Die Prüfung erfolgte im August 2026 durch Eigenbewertung. Eingesetzt wurden eine automatisierte Messung aller Textfarben gegen ihren gerenderten Hintergrund, eine Struktur- und Formularprüfung über alle 25 Seiten sowie Bedienungstests mit der Tastatur bei 1440, 1024 und 390 Pixeln Breite in deutscher und arabischer Fassung.
Wenn Ihnen etwas auffällt
Sagen Sie es bitte. Eine kurze Beschreibung genügt — welche Seite, welches Hilfsmittel, was nicht ging. Sie bekommen innerhalb von fünf Werktagen eine Antwort, und wenn sich etwas beheben lässt, wird es behoben.
Mohamad Abdallah
Dehmer Str. 27 A, 32549 Bad Oeynhausen
Telefon: 05731 4999031
E-Mail: info@maia-versicherung.de
Brauchen Sie eine Auskunft in Leichter Sprache, in großer Schrift oder telefonisch statt schriftlich? Auch das geht — rufen Sie einfach an.
Erstellt am 4. August 2026 · Grundlage: Eigenbewertung