Anleitung

Sie zahlen zuerst. Dann kommt das Geld zurück.

Das ist der größte praktische Unterschied zur gesetzlichen Kasse — und der Punkt, an dem im ersten Jahr fast jeder einmal stolpert.

Der Ablauf

Vier Schritte, mehr ist es nicht.

01 Termin wahrnehmen In der Arztpraxis zahlen Sie nichts im Behandlungszimmer. Die Rechnung kommt einige Tage bis Wochen später per Post. Anders bei Heilpraktikern, Physiotherapie und kleineren Praxen — dort wird oft direkt kassiert. Quittung aufheben.
02 Rechnung einreichen Über die App Ihres Versicherers, per E-Mail an die Leistungsabteilung oder auf dem Postweg. Die App ist am schnellsten. Wenn Sie mein Mandant sind, schicken Sie sie mir — ich prüfe die Abrechnung, bevor sie weitergeht, und das kostet Sie nichts extra.
03 Der Versicherer prüft Geprüft wird gegen Ihren Tarif, gegen die Gebührenordnung für Ärzte und gegen die Diagnose. Passt alles zusammen, geht es schnell. Fällt ein ungewöhnlicher Steigerungsfaktor auf, kommt eine Rückfrage — an Sie oder direkt an die Praxis.
04 Erstattung auf Ihr Konto Bei einer unauffälligen Rechnung oft innerhalb weniger Tage. Muss der Versicherer beim Arzt nachfragen, dauert es entsprechend länger. Achten Sie darauf, die Rechnung fristgerecht selbst zu bezahlen — die Zahlungsfrist der Praxis läuft unabhängig von der Erstattung.
Eine Arztrechnung wird mit dem Smartphone abfotografiert
Zwei Minuten AufwandRechnung abfotografieren, hochladen, fertig. Der Rest passiert beim Versicherer.

Vorsicht

Drei Stolperfallen, die Geld kosten.

Heilmittel ohne Verordnung

Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie erstatten die meisten Tarife nur mit ärztlicher Verordnung. Ohne sie wird gekürzt oder gar nichts gezahlt. Erst zum Arzt, dann zur Behandlung.

Primärarztprinzip übersehen

Manche günstigere Tarife verlangen, dass Sie vor dem Facharzt zum Hausarzt gehen. Wer das überspringt, bekommt die Facharztrechnung nur teilweise erstattet. Prüfen Sie das einmal im Vertrag nach — es steht selten auf Seite eins.

Teure Behandlung ohne Zusage

Bei Zahnersatz, größeren Operationen und Psychotherapie lohnt sich ein Heil- und Kostenplan vorab. Der Versicherer sagt Ihnen dann schriftlich zu, was er übernimmt. Danach gibt es keine Überraschung mehr.

Was in die Unterlagen gehört

  • Die Originalrechnung der Praxis
  • Ihre Versicherungsnummer
  • Die Bankverbindung, die beim Versicherer hinterlegt ist
  • Verordnung oder Überweisung, falls der Tarif sie verlangt
  • Apothekenquittungen als eigene Einreichung, nicht zusammen mit der Arztrechnung

Die Beitragsrückerstattung mitdenken

Viele Tarife zahlen Ihnen am Jahresende Beiträge zurück, wenn Sie keine Rechnung eingereicht haben — je nach Vertrag ein bis sechs Monatsbeiträge. Bei kleinen Beträgen kann es sich deshalb lohnen, selbst zu zahlen und die Rückerstattung mitzunehmen. Rechnen Sie es einmal für Ihren Tarif durch, bevor Sie eine Rechnung über achtzig Euro einreichen.

Achten Sie dabei auf eine Besonderheit: Viele Tarife lassen Vorsorgeuntersuchungen außen vor, sie kosten Sie die Rückerstattung also nicht. Was genau bei Ihnen gilt, steht in den Tarifbedingungen — und ich sehe es Ihnen gern nach.

Wenn es lange dauert

Zieht sich die Erstattung über eine Woche hinaus, liegt die Rechnung meist in der Prüfung. Ein kurzer Anruf bei der Leistungsabteilung klärt in der Regel, woran es hängt. Bleibt es dabei, dass gekürzt wird, muss der Versicherer das begründen — und diese Begründung lässt sich prüfen.

Eine Rechnung, die Sie nicht verstehen?

Schicken Sie sie mir. Rechnungsprüfung gehört bei meinen Mandantinnen und Mandanten zur laufenden Betreuung und kostet nichts zusätzlich.

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