Rechner · Stand 2026

Was kostet Sie die gesetzliche Kasse?

Vier Angaben, und Sie sehen die vollständige Rechnung: Ihren Anteil, den Anteil des Arbeitgebers und wofür jeder Baustein da ist.

Die Zusatzbeiträge gelten ab Januar 2026 und unterscheiden sich um mehr als zwei Prozentpunkte.
Beschäftigung
Gedeckelt auf die Beitrags­bemessungs­grenze von 5.812,50 € im Monat. Was darüber liegt, erhöht den Beitrag nicht.
Kinder unter 25
Ab dem zweiten Kind sinkt der Pflegebeitrag. Wer über 23 ist und keine Kinder hat, zahlt 0,6 Prozentpunkte mehr.

Ihr Beitrag im Monat

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Ihr Anteil

Krankenversicherung
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Pflegeversicherung
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Gesamtbeitrag
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davon Arbeitgeber
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Was wäre privat? Fragen Sie mich

Wie gerechnet wird

Der Beitrag zur Krankenversicherung besteht aus einem gesetzlich festgelegten Satz von 14,6 Prozent und dem Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst bestimmt. Beides zusammen wird auf Ihr Bruttoeinkommen angewendet — allerdings nur bis zur Beitrags­bemessungs­grenze von 5.812,50 Euro im Monat. Verdienen Sie mehr, bleibt der Beitrag gleich.

Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 Prozent. Wer über 23 ist und keine Kinder hat, zahlt einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, den der Arbeitgeber nicht mitträgt. Ab dem zweiten Kind sinkt der Satz um 0,25 Prozentpunkte je Kind unter 25 — höchstens um einen ganzen Punkt.

Angestellt oder selbstständig

Bei Angestellten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Rechnung zur Hälfte. Ausgenommen sind der Kinderlosenzuschlag, den Sie allein tragen, und der Kinderabschlag, der Ihnen allein zugutekommt.

Selbstständige zahlen den vollen Beitrag. Und sie zahlen ihn auf ein Mindesteinkommen von 1.318,33 Euro im Monat, selbst wenn sie tatsächlich weniger verdienen. Wie daraus die berüchtigte Nachzahlung entsteht, steht im Artikel zur Nachzahlungsfalle.

Was der Rechner nicht abbildet

Nur Kranken- und Pflegeversicherung. Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Steuern kommen obendrauf. Gerechnet wird mit dem allgemeinen Satz von 14,6 Prozent, der Krankengeld einschließt — Selbstständige können stattdessen den ermäßigten Satz von 14,0 Prozent wählen und verzichten dann auf den Anspruch. In Sachsen gilt eine abweichende Aufteilung der Pflegeversicherung.

Woher die Zahlen stammen

Die gesetzlichen Sätze ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch V und XI, die Rechengrößen aus der Sozialversicherungs­rechengrößen­verordnung 2026. Die Zusatzbeiträge der einzelnen Kassen veröffentlicht der GKV-Spitzenverband und ändert sie zum Jahreswechsel. Sollte ein Wert veraltet sein, sagen Sie mir bitte Bescheid — dann korrigiere ich ihn.

Und was wäre privat?

Diese Zahl lässt sich nicht seriös auf einer Website ausrechnen. Ein privater Beitrag hängt an Ihrem Alter beim Eintritt, an Ihrem Gesundheitszustand und am gewählten Leistungsumfang. Was ich tun kann: anonym bei mehreren Versicherern anfragen und Ihnen danach eine belastbare Spanne nennen.

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